Vorausgefüllte Steuererklärung | Vollmacht-Muster aktualisiert (BMF)
Das BMF hat ein neues Muster für Vollmachten im Besteuerungsverfahren für Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer veröffentlicht ().
Hintergrund: Mit Schreiben v. NWB BAAAE-47239 wurden die Muster für eine Bevollmächtigung von Steuerberatern, Steuerberatungsgesellschaften und Lohnsteuer-hilfevereinen im Besteuerungsverfahren veröffentlicht, deren Nutzung unabdingbare Voraussetzung für die elektronische Übermittlung von Vollmachtsdaten nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz ist.
Hierzu führt das BMF weiter aus:
Das Muster für die Bevollmächtigung von Steuerberatern und Steuerberatungsgesellschaften wird neu gefasst, damit es künftig von allen nach § 3 StBerG zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugten Personen (Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern) und Gesellschaften verwendet werden kann.
Das Muster für Lohnsteuerhilfevereine gilt unverändert weiter.
Vollmachten, die Steuerberatern und Steuerberatungsgesellschaften nach dem mit veröffentlichten Muster erteilt wurden, gelten unabhängig hiervon unverändert weiter und können der elektronischen Übermittlung von Vollmachtsdaten an die Finanzverwaltung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz weiterhin zugrunde gelegt werden.
Vorbehaltlich abweichender landesspezifischer Bestimmungen gilt Entsprechendes für die mit BMF-Schreiben v. NWB NAAAE-63811 geregelte Nutzung von Vollmachten für die Freischaltung zur ElsterKontoabfrage, wenn die Vollmacht uneingeschränkt erteilt worden ist. Werden die Vollmachtsdaten nicht elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt, ist die Verwendung des amtlichen Musters freigestellt.
Hinweis: Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online
Fundstelle(n):
KAAAF-12156