Erneuerbare-Energien-Gesetz | Merkblatt für stromkostenintensive Unternehmen (WPK)
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat zu den gesetzlichen Regelungen nach §§ 63 ff. EEG 2014, wonach bestimmte stromkostenintensive Unternehmen sowie Schienenbahnen einen Antrag auf Begrenzung ihrer Belastung mit der EEG-Umlage stellen können, ein Merkblatt veröffentlicht. Darauf weist die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hin.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat zu den gesetzlichen Regelungen nach §§ 63 ff. EEG 2014, wonach bestimmte stromkostenintensive Unternehmen sowie Schienenbahnen einen Antrag auf Begrenzung ihrer Belastung mit der EEG-Umlage stellen können, ein Merkblatt veröffentlicht. Darauf weist die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hin.
Vertiefende Hinweise enthält zudem der IDW Prüfungshinweis Besonderheiten der Prüfung im Zusammenhang mit der Antragstellung auf Besondere Ausgleichsregelung nach dem EEG 2014 im Antragsjahr 2014 (IDW PH 9.970.1), der im Mitgliederbereich des IDW als Download eingestellt wurde.
Quelle: WPK online
Hinweis: Das Merkblatt steht auf der Internetseite des BAFA zur Verfügung.
Fundstelle(n):
PAAAF-11810