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Online-Nachricht - Donnerstag, 31.07.2014

Gesetzgebung | Neuregelungen zum (Bundesregierung)

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz stellt die Ökostrom-Förderung in Deutschland auf eine neue Grundlage. Erstmals gibt es einen allgemeinverbindlichen Mindestlohn in der Fleischindustrie. Das Betreuungsgeld steigt. Diese und weitere Neuregelungen treten im August in Kraft.

EEG
Mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2014) baut die Bundesregierung die Ökostromförderung in Deutschland grundlegend um. Das EEG 2014 wird den Ausbau von erneuerbaren Energien besser steuern. Ziel ist es, den Anstieg der Stromkosten zu bremsen und die erneuerbaren Energien in den Markt zu integrieren. Darüber hinaus soll das EEG 2014 Arbeitsplätze und wirtschaftlichen Erfolg sichern. Es tritt zum 1. August in Kraft. Weitere Informationen:Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetz
Mindestlohn
Ab 1. August gibt es erstmals bundesweit für alle Beschäftigten der Fleischwirtschaft einen Mindestlohn. Er gilt auch für Betriebe und Beschäftigte, die nicht tariflich gebunden sind, und beträgt 7,75 Euro. Er steigt in vier Stufen auf 8,75 Euro bis Dezember 2016.
Weitere Informationen:Erstmals Mindestlohn in der Fleischindustrie
Seit dem 18.7. gibt es ein Mindestentgelt auch für das Schornsteinfegerhandwerk. Die Regelung gilt rückwirkend ab .
Der Mindeststundenlohn für Arbeitnehmer beträgt hier 12,78 Euro brutto. Für Auszubildende besteht eine gesonderte tarifliche Regelung, die bereits verbindlich ist. Ab gelten neue Mindestlöhne für Maler und Lackierer:

  • Für ungelernte Arbeitnehmer gilt ab ein Mindeststundenlohn von 9,90 Euro, der am auf 10,00 Euro und am auf 10,10 Euro ansteigt.

  • Für gelernte Arbeitnehmer steigt der jetzige Mindeststundenlohn von 12,15 Euro, den es bisher nur in den alten Bundesländern gab, regional differenziert an.

  • Alte Bundesländer: 12,50 Euro ab , 12,80 Euro ab und 13,10 Euro ab ;

  • Berlin: 12,30 Euro ab , 12,60 Euro ab und 12,90 Euro ab ;

  • Neue Bundesländer: 10,50 Euro ab , 10,90 Euro ab und 11,30 Euro ab .

Weitere Informationen:
Mindestlohn für Maler und Lackierer steigt
Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto
Alle Berechtigten erhalten ihre Zahlungen zum frühestmöglichen Rentenbeginn. Das ist der . Regelungen, die einen Rentenbeginn ab Juli 1997 verhindert haben, werden nicht mehr angewendet. Die bisherige Antragsfrist wird gestrichen. Auch die ansonsten im Sozialrecht für maximal vier Jahre rückwirkende Nachzahlung wird nicht angewendet. Weitere Informationen:Neue Fristen für Ghettorenten
Betreuungsgeld
Das Betreuungsgeld steigt ab August auf 150 Euro monatlich pro Kind. Die Leistung erhalten Eltern, deren Kind ab dem geboren wurde und die für ihr Kind keine Betreuung in öffentlich bereitgestellten Tageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege in Anspruch nehmen. Das Betreuungsgeld wird im Anschluss an das Elterngeld gezahlt, also grundsätzlich vom 15. Lebensmonat des Kindes an bis zu 22 Monate lang. Weitere Informationen:Betreuungsgeld steigt
Lebenspartnerschaften in steuerlichen Belangen gleichgestellt
Die Vorschriften in den Steuergesetzen sind so geändert worden, dass Lebenspartnerschaften in allen steuerlichen Belangen vollständig mit Ehen gleichgestellt sind. Dies gilt insbesondere in der Abgabenordnung, dem Bundeskindergeldgesetz, dem Eigenheimzulagengesetz und dem Wohnungsbau-Prämiengesetz. Das Gesetz zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist am in Kraft getreten. Mehr Informationen:Lebenspartnerschaften steuerlich gleichgestellt
Gläubiger besser geschützt
Private Unternehmen und staatliche Auftraggeber sollen ihre Rechnungen schneller bezahlen. Deshalb werden Verzugszinsen erhöht, wenn Zahlungsfristen überschritten werden. Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die einen Zahlungsaufschub von mehr als 30 Tagen vorsehen, gelten künftig als unangemessen und sind daher unwirksam. Das Gesetz tritt vollständig zum 1. August in Kraft. Weitere Informationen:Verzugszinsen erhöht
Tierschutz
Für die gewerbliche Kaninchenhaltung gelten ab erstmals spezielle Regelungen. Aus Gründen des Tierschutzes müssen Halter bestimmte Vorgaben zur Bodenbeschaffenheit, zu Rückzugsflächen, zur Luft- und zur Lichtzufuhr erfüllen. Sie dürfen Kaninchen vor allem nicht isoliert halten. Die Tiere müssen Zugang zu Raufutter, wie Stroh oder Heu, und geeignetes Material zum Nagen und Scharren haben. Mindestens zweimal täglich müssen Halter nach dem Rechten schauen. Weitere Informationen:Tierschutz verbessert
Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung v.

Fundstelle(n):
ZAAAF-11730