Online-Nachricht - Dienstag, 30.06.2009

Rürup-Rente | Kein Eintrag von Lohnsteuerfreibetrag wegen großer Einmalzahlung (FG)

Wer eine größere Summe als Einmalbetrag in eine Rürup-Rente steckt, kann auf einen Schlag zusammen mit dem Ehepartner bis zu 17 000 Euro Steuervorteil im Jahr erzielen. Ein entsprechender Lohnsteuerfreibetrag auf der Steuerkarte ist aber nicht eintragungsfähig ().

Wer eine größere Summe als Einmalbetrag in eine Rürup-Rente steckt, kann auf einen Schlag zusammen mit dem Ehepartner bis zu 17 000 Euro Steuervorteil im Jahr erzielen. Ein entsprechender Lohnsteuerfreibetrag auf der Steuerkarte ist aber nicht eintragungsfähig (NWB PAAAD-13394).

 

Ein angestellter Steuerzahler hatte dies begehrt, nachdem er eine größere Einmalzahlung geleistet hatte. Das Finanzamt aber verweigerte die Eintragung, weil diese gesetzlich nicht vorgesehen ist. Der Mann allerdings sah sich gegenüber Selbstständigen benachteiligt, bei denen sich Einmalzahlungen sofort auswirken, weil die Steuervorauszahlungen gekürzt werden können.

 

Die Richter sahen darin jedoch keine Benachteiligung des Klägers, da ihm der Steuervorteil grundsätzlich gewährt wird und Selbstständige allenfalls einen geringen Zins- und Liquiditätsvorteil hätten. Das aber werteten die Richter als nicht so relevant, dass die gesetzliche Regelung deshalb als verfassungswidrig eingeschätzt werden müsste.

 

Quelle: ddp
 

Fundstelle(n):
NWB UAAAF-11321