Erbschaftsteuer | Erwerb eines mit Erbbaurecht belasteten Grundstücks (FG)
Dem Erwerber eines Grundstücks, welches mit einem Erbbaurecht zum Bau von Wohnungen belastet ist, für die dem Erbbauberechtigten mit Ablauf des Erbbaurechts eine Entschädigung zusteht, steht kein Bewertungsabschlag nach § 13c ErbStG zu (; Revision zugelassen).
Hintergrund: § 13c Abs. 1 und 3 ErbStG begünstigt den erbschaftsteuerlichen Erwerb bebauter Grundstücke und Grundstücksteile mit einem um 10% niedrigeren Wertansatz, wenn sie zu Wohnzwecken vermietet werden und nicht als Betriebsvermögen anderweit begünstigt sind.
Sachverhalt: Die Beteiligten streiten um die Berücksichtigung eines Bewertungsabschlags bei der Erbschaftsteuer: Die Erblasserin war Miteigentümerin von mit einem Erbbaurecht belastetem Grundbesitz. Nach dem Erbbaurechtsvertrag war die Bebauung zu Wohnzwecken vorgesehen. Der Kläger erhielt im Wege eines Vermächtnisses einen Anteil von 1/12 an dem Miteigentumsanteil. Bei der Feststellung des Grundbesitzwerts berücksichtigte das dafür zuständige Finanzamt den abgezinsten Bodenwert zuzüglich des kapitalisierten Erbbauzinses; ein Gebäudewertanteil blieb unberücksichtigt, da die Gebäude nach Ablauf des Erbbaurechts mit dem Verkehrswert zu entschädigen sind. Auf dieser Grundlage setzte das Finanzamt die Erbschaftsteuer fest. Der Kläger begehrte erfolglos die Gewährung des 10%-igen Bewertungsabschlags für zu Wohnzecken vermietete Grundstücke.
Hierzu führten die Richter des FG Düsseldorf weiter aus:
Das mit einem Erbbaurecht belastete Grundstück ist kein bebautes Grundstück im Sinne des Befreiungstatbestands.
Dem entspricht auch die Bewertung des Grundbesitzanteils, nach der gerade die Nutzung des Grundbesitzteils zu Wohnzwecken keine Rolle spielt.
Die Bewertung des Grundbesitzes beschränkt sich auf den abgezinsten Bodenwert zuzüglich des kapitalisierten Erbbauszinses, die von jeder Nutzung zu Wohnzwecken unabhängig sind und deshalb auch die vom Kläger begehrte Steuerbefreiung ausschließen.
Für dieses Ergebnis spricht auch die Gesetzesbegründung (BT-Drs. 16/7918 S. 36). Der Bewertungsabschlag soll dem Wettbewerbsnachteil von Vermietern, die als Privatleute oder Personenunternehmer anders als institutionelle Vermieter mit Erbschaftsteuer belastet werden können, Rechnung tragen.
Eigentümer von Grundstücken, die - wie im Streitfall - mit einem Erbbaurecht belastet sind, stehen jedoch nicht in Konkurrenz zu institutionellen Vermietern. Vielmehr sind Eigentümer dieser Grundstücke - jedenfalls dann, wenn die Erbbauberechtigten mit Ablauf des Erbbaurechts eine Entschädigung für die auf ihm stehenden Gebäude in Höhe des Verkehrswerts erhalten - in einer Lage, die mit Eigentümern unbebauter Grundstücke verglichen werden kann.
Hinweis: Das Gericht hat die Revision zum BFH zugelassen. Die Entscheidung ist auf der Homepage des FG Düsseldorf veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: FG Düsseldorf online
Fundstelle(n):
PAAAF-11191