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Online-Nachricht - Dienstag, 11.02.2014

Einkommensteuer | Pauschalsteuer nach § 37b EStG als Betriebsausgabe (DStV)

Das FG Niedersachsen hat die Klage hinsichtlich des Abzugs der Pauschalsteuer nach § 37b EStG als Betriebsausgabe abgewiesen. Das Gericht hat allerdings die Revision zugelassen. Hierauf weist der DStV aktuell hin.

Hierzu wird u.a. weiter ausgeführt:

  • Mit Urteil vom hat das Niedersächsische FG die Klage zum Abzug der Pauschalsteuer auf Sachzuwendungen an Nichtarbeitnehmer, soweit diese wegen Überschreitung der 35 €-Grenze nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, abgewiesen (Az. 10 K 252/13).

  • Zur Begründung stützt sich das FG auf die Ansichten des BMF sowie mehrheitlich des Schrifttums und geht dabei kaum auf die Ausführungen des Klägers ein.

  • Die pauschalierte Steuer soll als Teil der Zuwendung anzusehen sein. Die vom Schenker übernommene Steuer sei originär eine solche des Beschenkten, wodurch der Schenker bei deren Übernahme dem Empfänger einen weiteren Vorteil gewähre.

  • Dennoch scheint das Gericht angesichts der gut begründeten, systematischen Zweifel des Klägers ein Klärungsbedürfnis zu erkennen und hat die Revision zugelassen.

  • StB/vBP Dipl.-Vw. Karl-Friedrich Kohlhaas, der das Verfahren angestrengt hat, bestätigt gegenüber dem DStV, dass der Kläger die Revision gegen das Urteil bei dem BFH einlegen wird.

  • Sobald das Aktenzeichen bekannt ist, wird der DStV darüber berichten.

Quelle: DStV, Pressemitteilung v.
Anmerkung: Das Urteil des FG Niedersachsen ist noch nicht veröffentlicht. Sobald der Volltext vorliegt, werden wir Sie informieren.  
 

Fundstelle(n):
YAAAF-10955