Online-Nachricht - Dienstag, 06.08.2013

Umsatzsteuer | Änderungen durch das AmtshilfeRLUmsG (LFD)

Die Thüringer Landesfinanzdirektion (LFD) hat zu den Änderungen des UStG durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz Stellung genommen (LFD, Verfügung v. ).

Hintergrund: Durch das am im BGBl 2013 I S. 1809 bekannt gegebene Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG) haben sich u. a. Änderungen im UStG ergeben. Durch die Neuregelungen bedarf es Anpassungen im UStAE. Hierzu werden derzeit begleitende BMF-Schreiben auf Bund-Länder-Ebene abgestimmt. Nach derzeitigem Stand betrifft dies folgende Punkte:

Darüber hinaus ist Folgendes zu beachten:

  • Durch Einfügen von § 4 Nr. 16 Buchst. k UStG wurde die Steuerbefreiung für Berufsbetreuer ab nunmehr gesetzlich geregelt. Für die Zeiträume vor dem haben der EuGH in seinem Urteil - NWB BAAAE-23431 und auch der NWB OAAAE-39781 entschieden, dass sich die Berufsbetreuer auf das günstigere EU-Recht berufen können.
    Die Veröffentlichung der o. g. Urteile im BStBl II und deren Umsetzung wurde jedoch bisher nicht durch Bund und Länder erörtert. Anhängige Einspruchsverfahren sind aus den o.g. Gründen weiterhin nicht zu erledigen (vgl. KurzInfo 68/2012). Nur wenn mit einem Unternehmer kein Einvernehmen über die Aussetzung der Einspruchserledigung erzielt werden kann und der Unternehmer ausdrücklich auf eine Entscheidung besteht, ist über den Einspruch zu entscheiden und die Steuerbefreiung nach EU-Recht zu versagen. Berufsbetreuer, die aufgrund der Steuerbefreiung der Umsätze der Auffassung sind, ab dem Zeitraum Juli 2013/3. Quartal 2013 keine USt-Voranmeldungen mehr abgeben zu müssen, sind auf die weiterhin bestehende Abgabeverpflichtung hinzuweisen.

  • Die bisher für Lieferung von Gas- und Strom durch einen im Ausland ansässigen Unternehmer geltende Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers wurde durch § 13b Abs. 2 Nr. 5 Buchst. b, Abs. 5 S. 4 UStG auf Gas- und Stromlieferungen durch inländische Wiederverkäufer erweitert.
    Ausdrücklich ausgenommen von der o. g. Regelung ist die Lieferung von Strom, der mit einer Photovoltaikanlage erzeugt und in das Stromnetz eingespeist wird. Die Betreiber der Photovoltaikanlagen treten dabei nicht als Wiederverkäufer auf.

Hinweis: Den Volltext der Verfügung können Sie in der NWB Datenbank unter der NWB ZAAAE-41619 abrufen.
Quelle: NWB Datenbank
 

Fundstelle(n):
NWB IAAAF-10097