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IWB Nr. 23 vom Seite 899

Keine Gewerbesteueranrechnung nach § 35 EStG bei § 15 AStG a. F.

Dr. Martin Weiss

[i]FG Düsseldorf, Urteil vom 21. 4. 2015 - 13 K 4163/11 E NWB TAAAE-94343 Die „Anrechnung“ der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer nach § 35 EStG hat seit ihrer Einführung zum Veranlagungszeitraum 2001 zu zahlreichen Kontroversen geführt. Bei mehrstöckigen Gesellschaftsstrukturen hat der Gesetzgeber die Regelung des § 35 Abs. 2 Satz 5 EStG vorgesehen. Für einer Organgesellschaft nachgeschaltete Personengesellschaften hat der BFH die Durchleitung anteiliger Gewerbesteuermessbeträge verneint. Das Verhältnis des § 35 EStG zur Zurechnung von Einkommen einer ausländischen Familienstiftung nach § 15 AStG a. F. hingegen ist noch nicht höchstrichterlich geklärt. Zu dieser Frage hat das FG Düsseldorf nun geurteilt und die Durchleitung verneint.

I. Urteilssachverhalt

[i]Beteiligung der Klägerin an ausländischen FamilienstiftungenDer Kläger ist Rechtsnachfolger der am verstorbenen Frau E. Diese war in den Streitjahren 2007 und 2008 Bezugsberechtigte von vier Stiftungen mit Sitz in Liechtenstein. Alle Beteiligten gingen übereinstimmend davon aus, dass es sich um ausländische Familienstiftungen i. S. des § 15 Abs. 2 AStG handele. Die vier Stiftungen waren wiederum an mehreren inländischen, gewerblich tätigen Kommanditgesellschaften beteiligt.

[i]Steuerermäßigung nach § 35 EStG für zugerechnetes Einkommen der StiftungenDas Finanzamt veranlagte Frau E zunächst unter Vor...

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