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Slowakische Republik | Änderungen zum Jahreswechsel
[i]Reverse-Charge-Verfahren für BauleistungenZum sollen eine Anzahl umsatzsteuerlicher Änderungen in Kraft treten. So wird neben bereits früher beschlossenen Änderungen, wie vor allem einem Reverse-Charge-Verfahren für die Lieferung von Gegenständen durch in der Slowakei nicht ansässige an dort ansässige Unternehmer (vgl. IWB 15/2015 S. 552), auch ein Reverse-Charge-Verfahren für Bauleistungen (einschließlich Werklieferungen) und für Lieferungen von Gebäuden (auch, wenn im Bau befindlich) eingeführt. Weitere Änderungen betreffen z. B. die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes von 10 % auf näher bestimmte Grundnahrungsmittel. Schließlich werden – allerdings erst zum – gewisse Kontrollmeldungen im Zusammenhang mit Eingangsrechnungen unter bestimmten Voraussetzungen auf Kleinbetragsrechnungen ausgedehnt.