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Fahrtenbuchmethode; Leasingsonderzahlung
Im Rahmen der Fahrtenbuchmethode sind die Gesamtkosten jedenfalls dann periodengerecht anzusetzen, wenn der Arbeitgeber die Kosten des von ihm überlassenen Kfz in seiner Gewinnermittlung dementsprechend erfassen muss (Bezug: § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 8 Abs. 2 Sätze 2 bis 4 EStG).
Gem. § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG gilt für die private Nutzung eines betrieblichen Kfz zu privaten Fahrten die in § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG getroffene Regelung entsprechend; diese Nutzung ist daher für jeden Kalendermonat mit 1 % des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattungen einschließlich der Umsatzsteuer anzusetzen. Der Wert nach § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG kann stattdessen auch mit dem auf die private Nutzung entfallenden Teil der gesamten Kfz-Aufwendungen angesetzt werden, wenn ...