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Gewerbesteuer | Behandlung von negativen Einlagezinsen nach § 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG
Nach dem Ergebnis der Erörterung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder stellen die von einem Unternehmer entrichteten negativen Einlagezinsen Betriebsausgaben dar (vgl. /IV C 1 - S 2252/10/10006 :007 NWB LAAAE-91570, BStBl 2015 I S. 473 = Kurzinfo StuB 2015 S. 433 NWB CAAAE-91586). Zu der sich hieran anschließenden Frage einer möglichen gewerbesteuerlichen Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG gilt nach dem Ergebnis der Er-örterung der obersten Finanzbehörden der Länder Folgendes:
Nach § 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG unterliegen grundsätzlich nur solche Entgelte der Hinzurechnung, welche ein Unternehmen für das ihm zur Verfügung gestellte Fremdkapital zu entrichten hat. Diese Hinzurechnung setzt eine Schuld und ein Entgelt i. S. einer Gegenleistung für die Nutzungsmöglichkeit des Fremdk...