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BFH 07.10.2015 VI B 49/15, StuB 23/2015 S. 940

Einkommen-/Lohnsteuer | Abgeltungswirkung der Lohnsteuerpauschalierung

In der Rechtsprechung ist hinreichend geklärt, dass nur eine vom Arbeitgeber tatsächlich vorgenommene und dem Gesetz entsprechende Lohnsteuerpauschalierung Abgeltungswirkung hat mit der Folge, dass der vom Arbeitgeber pauschal besteuerte Arbeitslohn nicht in die Einkommensteuerveranlagung des Arbeitnehmers einzubeziehen ist. Folglich ist auch geklärt, dass es für die Abgeltungswirkung ohne Bedeutung ist, ob ein geringfügig Beschäftigter bei Ausstellung einer DEÜV-Meldung durch den Arbeitgeber darauf vertrauen kann, dass die pauschale Lohnsteuer vom Arbeitgeber abgeführt wurde (Bezug: § 40 Abs. 3, § 40a Abs. 2, 5, § 40b Abs. 3 EStG).

Praxishinweise

Nach der Grundregelung der Lohnsteuerpauschalierung in § 40 Abs. 3 EStG, die über die Verweisung in § 40a Abs. 5 EStG auch für den Pauschalierungsfall bei geringfügiger Beschäf...

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