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Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
Die OFD Niedersachsen befasst sich in einer aktuellen Verfügung mit der Bildung einer Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen in Papier- oder digitaler Form (/St 222 NWB UAAAF-07667).
Hintergrund: Für die zu erwartenden Aufwendungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen ist eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden, weil dafür eine öffentlich-rechtliche Aufbewahrungspflicht (§ 257 HGB, § 147 AO sowie Einzelsteuergesetze) besteht ( NWB EAAAA-89429, BStBl 2003 II S. 131 = Kurzinfo StuB 2002 S. 1172 NWB EAAAB-65443). Die Passivierungspflicht besteht sowohl in der Handelsbilanz als auch (über den Maßgeblichkeitsgrundsatz) in der Steuerbilanz. Hierzu führt die OFD u. a. weiter aus: S. 937
Bei der Bildung ...