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Zivilrechtliche Handlungsempfehlungen in „Bauträger-Altfällen“
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB FAAAF-09013 Gute Argumente sprechen dafür, dass das steuerrechtliche Vorgehen von Gesetzgeber und Finanzverwaltung in den Bauträger-Altfällen aus verfassungs- und europarechtlichen Gründen unzulässig ist (vgl. Wolter/Grollmann, ). Zivilrechtlich schlüge die Rechtswidrigkeit der Inanspruchnahme des Bauleistenden auf dessen Anspruch gegen den Bauträger durch. Es bestände schon im Ansatz kein Entgelt-(ergänzungs-)anspruch. Eine gerichtliche Klärung steht aber noch aus. Wegen dieser Ungewissheit sind zivilrechtliche Maßnahmen vom Bauleistenden zu ergreifen, um eine Verjährung von Ansprüchen gegen den Bauträger auszuschließen.
Ausführlicher Beitrag s. .
Ergänzungsvertrag
[i]Vor Klage: Ergänzungsvertrag oder Verjährungsaufschub anbietenIm Optimalfall sollten Bauleistende und Bauträger einen Ergänzungsvertrag zur Regelung der Umsatzsteuerprobleme schließen. Wesentlicher Inhalt sollte sein, dass der Bauträger den Bauleistenden von der Umsatzsteuer freistellt und die Kosten der Auseinandersetzung mit dem Finanzamt übernimmt. Dafür sollte im Gegenzug der Bauleistende seinen möglichen Erstattungsanspruch gegen das Finanzamt nebst Zinsen an den Bauträger abtreten und sich verpflichten, den Rech...