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Gewerbesteuerbefreiung bei Vorliegen einer Betriebsaufspaltung
Merkmalsübertragung bei der Gewerbesteuer
Der BFH bejahte in der Vergangenheit bereits mehrfach eine Übertragung der Gewerbesteuerbefreiung von einer nach § 3 GewStG steuerbefreiten Betriebskapitalgesellschaft auf die jeweilige Besitzgesellschaft im Rahmen einer Betriebsaufspaltung. Der IV. Senat des BFH hat diese Auffassung nun auch für die Merkmalsübertragung einer nach § 3 Nr. 20 Buchst. b GewStG steuerbefreiten Betriebskapitalgesellschaft auf eine gewerblich geprägte Besitzpersonengesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG bestätigt.
Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht
Nach § 3 Nr. 20 Buchst. b GewStG sind Krankenhäuser von der Gewerbesteuer befreit, wenn bei ihnen im Erhebungszeitraum die in § 67 Abs. 1 oder Abs. 2 AO bezeichneten Voraussetzungen erfüllt worden sind. Der X. Senat des BFH hatte schon durch Urteil vom - X R 59/00 (BStBl 2006 II S. 661), entschieden, dass sich die Befreiung der Betriebskapitalgesellschaft von der Gewerbesteuer nach § 3 Nr. 20 Buchst. c GewStG bei einer Betriebsaufspaltung auch auf die Vermietungs- und/oder Verpachtungstätigkeit des Besitzpersonenunternehmens erstreckt und damit seine frühere Rechtsprechung aufgegeben. Dem hat sich der IV. Senat des BFH für den Fall des § 3 Nr. 6 GewStG angeschlossen (). Der IV. Senat des BFH hat nun in einem weiteren Sachverhalt zur Möglichkeit der Merkmals...