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Steueränderungsgesetz 2015: Änderung des erbschaftsteuerlichen Bewertungsrechts
Verfahrensrecht, Betriebs- und Immobilienvermögen
Nachdem die Länder in zwei Anläufen über den Bundesrat (Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften einerseits, Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften andererseits) – damals erfolglos – versucht hatten, die aus ihrer Sicht gebotenen Änderungen beim erbschaftsteuerlichen Bewertungsrecht gesetzlich zu verankern, ist diesem Ansinnen nunmehr mit Art. 9 des Steueränderungsgesetzes 2015 vom (BGBl 2015 I S. 1834) entsprochen worden. Demgemäß widmet sich der nachfolgende Beitrag verfahrensrechtlichen Anpassungen beim Feststellungsverfahren (Beteiligtenstellung bei Gesamtschuldnerschaft), der Aufteilung des Betriebsvermögenswerts von Kapitalgesellschaften sowie dem Sachwertverfahren beim Immobilienvermögen. Hinweise auf die Ausdehnung der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Grundbesitzbewertung auf die Ersatzbemessungsgrundlage für Zwecke der Grunderwerbsteuer runden die Darstellung ab.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in