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Gesellschaftsrecht | Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen unterbliebener Insolvenzsicherung von Wertguthaben
Kommt es infolge eines Insolvenzschutzmangels des Arbeitgebers zu einer Verringerung oder einem Verlust des erdienten Wertguthabens, kann der Arbeitnehmer im Rahmen einer Organhaftung den Ersatz des ihm hierdurch entstandenen Schadens zwar auch persönlich vom sicherungspflichtigen Geschäftsführer/Vorstand der juristischen Person verlangen (§ 7e Abs. 7 SGB IV). Eine solche persönliche Durchgriffshaftung findet indes auf die gesetzliche Regelung zur Insolvenzsicherung von Wertguthaben aus Altersteilzeit (§ 8a AltTZG) keine Anwendung. Der [i]infoCenter „Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers“ NWB AAAAD-82350 Gesetzgeber hat nämlich insoweit die unterschiedlichen Regelungsmaterien von Wertguthaben aus Arbeitsverhältnissen einerseits und solchen aus Altersteilzeitverträgen andererseits mit jeweils abschließenden gesetzlichen Normierungen abweichend voneinander geregelt...