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Kindergeld: Konsekutives Masterstudium als Teil der Erstausbildung
Mit hat der BFH in der Sache NWB YAAAF-08292 entschieden, dass ein Masterstudium jedenfalls dann Teil einer einheitlichen Erstausbildung ist, wenn es zeitlich und inhaltlich auf den vorangegangenen Bachelorstudiengang abgestimmt ist und das – von den Eltern und dem Kind – bestimmte Berufsziel erst darüber erreicht werden kann (entgegen BStBl 2011 I S. 1243).
Die Klägerin ist Mutter des 1988 geborenen Sohnes C, für den sie Kindergeld erhielt. C beendete im April 2013 den Studiengang Wirtschaftsmathematik an der Technischen Universität D mit dem Bachelor-Abschluss. Seit dem Wintersemester 2012/2013 war er bereits für den Masterstudiengang – ebenfalls im Bereich Wirtschaftsmathematik – eingeschrieben und führte diesen Studiengang nach Erlangung des Bachelor-Abschlusses fort. Im Jahr 2013 war C als studentische Hilfskraft mit einer monatlichen Beschäftigungszeit von 80 Stunden beschäftigt. Daneben war er 1,5 Stunden wöchentlich als Nachhilfelehrer tätig.
Die Familienkasse hob die Festsetzung des Kindergeldes für C ab Mai 2013 auf. C absolviere ab Mai 2013 eine Zweitausbildung (Masterstudium), ...