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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 4 K 2484/13 EFG 2016 S. 228 Nr. 3

Gesetze: KStG § 8b Abs. 3, InvStG § 8 Abs. 1 S. 1

Zur Berücksichtigung von auf Dollar-Basis erzielten Investmentfonds-Aktiengewinnen; Währungsverluste

Leitsatz

  1. Soweit Währungsverluste bei Anlagen in Investmentfonds auf Fremdwährungsbasis im Zusammenhang mit Aktiengewinnen stehen, sind diese den jeweiligen Aktien zuzuordnen und als Bewertungseinheit zu betrachten. Sie sind bei Steuerfreiheit der Aktiengewinne nicht steuermindernd zu berücksichtigen.

  2. Währungsverluste sind als wertbestimmender Faktor in die Teilwertbestimmung von Aktien mit einzubeziehen.

  3. Das deutsche Recht kennt keinen Grundsatz, wonach bei der Veräußerung von im fremden Währungsraum erworbenen Wirtschaftsgütern anfallende Währungsgewinne als eigenständige Einkunftsart zu ermitteln und unabhängig von den Einkünften aus der Veräußerung des Wirtschaftsgutes steuerlich zu berücksichtigen sind.

  4. Um bei Investmentfonds auf Fremdwährungsbasis den prozentualen Anteil des Aktiengewinns am Veräußerungsgewinn zu ermitteln, ist die gesetzliche Berechnungsvorgabe zunächst auf Fremdwährungsbasis durchzuführen, eine Berechnung entsprechend der Berechnungsvorgabe des /10.019 in dem Fall Beispiel zu Rz. 180 im Anhang 4 (BStBl I 2009, Seite 931,993) führt bei ausländischem Fonds regelmäßig zu unzutreffenden Ergebnissen, wenn die Bezugsgröße für den angegebenen Prozentsatz auf Dollarbasis ermittelt wurde, da die Währungsschwankungen als weitere Bestimmungsfaktor bei der Ermittlung des Prozentsatzes nicht eingeflossen sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2016 S. 228 Nr. 3
StuB-Bilanzreport Nr. 6/2016 S. 237
WAAAF-08514

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Hessisches Finanzgericht , Urteil v. 15.07.2015 - 4 K 2484/13

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