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(Freiwillige) Schnellbauaufwendungen als Herstellungskosten
I. Sachverhalt
Die U GmbH will ein neues Gebäude errichten. Mit dem Rohbau beauftragt sie gegen einen Festpreis B. Die vertraglichen Abreden sehen vor, den Rohbau in angemessener Zeit fertigzustellen. Ein konkreter Fertigstellungstermin ließ sich angesichts einer überhitzten Baukonjunktur mit Überbeschäftigung der Branche nicht durchsetzen. Die Rohbauarbeiten verlaufen langsamer als erwartet. In einem daher anberaumten „Krisengipfel“ weist B darauf hin, dass eine signifikante Beschleunigung der Arbeiten sich ohne Überstunden und Wochenendarbeiten kaum bewerkstelligen lasse. B sei aber angesichts der dann anfallenden Überstunden- und Wochenendzuschläge zur Anordnung entsprechender Arbeiten nicht bereit. U willigt daraufhin in eine Zusatzvereinbarung ein, wonach er zusätzlich zum vereinbaren Festpreis die Lohnzuschläge übernimmt. Um die dann entsprechend tätig werdenden Bauarbeiter bei Laune zu halten, gewährt U diesen außerdem erhebliche Trinkgelder.
II. Fragestellung
Sind die Zuschläge und Trinkgelder Herstellungskosten, obwohl sie
eher dem Zeitgewinn als der Herstellung dienen und
eine Verpflichtung zur Leistung dieser Zahlungen nic...