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Steuer auf Gewinn aus Auflösung einer Ansparabschreibung als Masseverbindlichkeit?
Hat der Insolvenzverwalter eine Ansparabschreibung gebildet und den Gewerbebetrieb des Insolvenzschuldners zu einem späteren Zeitpunkt freigegeben, so führt gem. rkr. NWB VAAAE-81274 (EFG 2015 S. 230) die durch den Insolvenzschuldner nach der Freigabe vorgenommene Auflösung der Ansparabschreibung dazu, dass die daraus resultierende Steuer eine insolvenzfreie Forderung ist und nicht eine Forderung gegen die Insolvenzmasse (Bezug: § 7g EStG 2007; § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO).