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Keine Auflösung der Ansparabschreibung einer GbR bei Betriebsübernahme durch einen Einzelunternehmer
Eine im Rahmen einer zweigliedrigen Personengesellschaft im Gesamthandsvermögen gebildete Ansparrücklage nach § 7g EStG geht gem. nrkr. NWB FAAAE-66180 (BFH-Az.: VIII R 23/14) nach dem Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters auf das dann verbleibende Einzelunternehmen des letzten Gesellschafters über (Bezug: § 7g EStG).