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Umsatzsteuer | Anforderungen an den Vorsteuervergütungsantrag
Die Ausschlussfrist des § 18 Abs. 9 Satz 3 UStG wahrt nach dem nur, wer einen Antrag stellt, in dem er Angaben zu den entsprechend Art. 3 Buchst. a Satz 2 i. V. mit Anhang C Buchst. F der Richtlinie 79/1072/EWG geforderten Mindestinformationen (Art der Tätigkeit oder des Gewerbezweigs, für die er die Leistungen bezogen hat) macht.
Die Vorsteuervergütung an die österreichische GmbH scheiterte bereits daran, dass die im amtlichen Muster für den Vergütungsantrag unter Ziffer 9a vorgesehenen [i]infoCenter „Vorsteuer-Vergütungsverfahren“ NWB AAAAA-41729 Angaben über die Verwendung der Leistungsbezüge für Zwecke des Unternehmens fehlten. Offen blieb deshalb, ob es außerdem schädlich war, dass die zweite Seite des Antragsformulars mit der Unterschrift nur als Fotokopie übermittelt wurde.