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Umsatzsteuer | Telefonische Beratungsleistungen – sog. Gesundheitstelefon nicht umsatzsteuerbefreit
Das entschieden, dass telefonische Beratungsleistungen weder in Form eines sog. Gesundheitstelefons noch in Form von Patientenbegleitprogrammen Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin und somit nicht umsatzsteuerfrei sind.
Die Klägerin betreibt für gesetzliche Krankenkassen ein sog. Gesundheitstelefon, über das Versicherte medizinisch beraten werden. Zudem führt sie sowohl für gesetzliche Krankenkassen als auch für Pharmaunternehmen sog. Patientenbegleitprogramme durch. Daran nehmen Patienten teil, die unter chronischen oder lang andauernden Krankheiten leiden und deren gesundheitliche Situation durch eine laufende Betreuung verbessert werden soll. Auch diese Betreuungsleistung wird telefonisch erbracht. Die Beratung erfolgt durch ...