Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zeitreihenvergleich im Gleitschlitten versus Programmierprotokolle der Registrierkasse
Anmerkung zum BFH-Urteil X R 20/13 und einiges mehr
[i]Herold, NWB 32/2015 S. 2346Der BFH hat bekanntlich mit seinem (BStBl 2015 II S. 743) zu der Frage entschieden, ob die Art des in diesem Verfahren zu beurteilenden Zeitreihenvergleichs als Schätzungsmethode eine Zukunft haben kann. Er verwirft den in Form des sog. Gleitschlittens vorgenommenen Zeitreihenvergleich nicht gänzlich, macht es aber der Finanzamtspraxis deutlich schwieriger, diese Methode „einfach so“ anzuwenden. Dabei kreiert er eine sog. Drei-Stufen-Theorie, wonach dieser Zeitreihenvergleich bei einer formell nicht ordnungsgemäßen Buchführung nicht allein, bei einer zwar formell fehlerhaften, aber nicht (konkret nachgewiesenen) materiell fehlerhaften Buchführung auch und bei einer formell fehlerhaften und auch materiell ordnungswidrigen Buchführung grds. angewandt werden kann. Wichtig ist ihm aber stets, dass auch der Steuerpflichtige im Rahmen seiner Rechtsschutzmöglichkeiten ein Recht auf Offenlegung und Zurverfügungstellung der vom Finanzamt verwandten Daten und Kalkulationsgrundlagen erhält. [i]S. zum Thema „Manipulationssichere Kassen“ auch Herold, Beitrag vom 5. 10. 2015 auf nwb-experten-blog.deDaneben hat der X. Senat des BFH sich in die auch politisch geführte Diskussio...