Unternehmensbewertung: Praxisfälle mit Lösungen
5. Aufl. 2015
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F. Ertragswerte und Besteuerung
FALL 85: Einflüsse der Besteuerung auf den Unternehmenswert
Viele Unternehmensbewertungen werden ohne rechnerische Einbeziehung der Besteuerung vorgenommen.
Lässt sich das „Weglassen” der Steuer begründen?
Warum sollte dennoch i. d. R. unter Einbeziehung von Steuern gerechnet werden?
Welche Vereinfachungen werden häufig getroffen?
Wieso gibt es zur Berücksichtigung der Steuern keine einzige, allgemein anwendbare Formel?
Lösungen:
zu 1.
Teilweise wurde die Auffassung vertreten, dass die persönliche Besteuerung nicht zu berücksichtigen sei, da Steuern „Privatsache” sind. Eine solche Argumentation beruht auf den Gedanken der objektiven Bewertungslehre, nach der lediglich die Merkmale des Objekts „Unternehmung” für „den” objektiven Wert des Unternehmens heranzuziehen sind. Subjektive Elemente wie die Besteuerung des Eigentümers bleiben demnach außer Betracht.
Diese Auffassung ist – wie die gesamte objektive Wertlehre – falsch. Da Steuern den künftigen Nutzenstrom mindern, sind alle Steuern – sowohl bei der Unternehmung als auch beim Anteilseigner – grundsätzlich in die Bewertung ...