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Klarstellungen der WPK zur Neuordnung des Peer Reviews
Mit Meldung vom nimmt die WPK zur Neuordnung des Peer Reviews (Qualitätskontrolle) Stellung. Damit will die WPK vorbeugend eventuelle Missverständnisse über die aufgrund des APAReG zu erwartenden Änderungen im Zusammenhang mit der Qualitätskontrolle ausräumen. Die WPK stellt Folgendes fest:
In Mischpraxen wird die Qualitätskontrolle im Hinblick auf die Nicht-PIE-Mandate nur noch alle sechs Jahre stattfinden. Nach derzeitigem Beratungsstand innerhalb der Gremien der WPK soll die neue Risikoanalyse im Regelfall auf den letzten Qualitätskontrollbericht der betreffenden WP/vBP-Praxis gestützt werden, da dieser alle hierfür erforderlichen Informationen wie Mandats- und Praxisstruktur enthält.
Ein wesentliches Entscheidungskriterium zur Festlegung der Frist bis zur ...