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FG München Urteil v. - 2 K 633/15 EFG 2015 S. 2241 Nr. 24

Gesetze: UStG § 4 Nr. 1 Buchst. b, UStG § 6a Abs. 1, UStDV § 17c Abs. 1 S. 1

Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung bei fehlender Aufzeichnung einer USt-IdNr. des Empfängers bzw. bei deren Nichtexistenz

Leitsatz

1. Eine innergemeinschaftliche Lieferung kann trotz fehlender Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des Erwerbers steuerfrei sein, wenn der Lieferer nachweist, dass der Erwerber ein Steuerpflichtiger (Unternehmer) gewesen ist, der bei dem betreffenden Vorgang als solcher gehandelt hat, und die vom Lieferer ergriffenen Maßnahmen ausreichen, um die Kontrolle der betreffenden innergemeinschaftlichen Lieferung zu ermöglichen.

2. Im Streitfall genügte die Angabe der USt-IdNr. des Inhabers des Verbrauchsteuerlagers, zu dem die Gegenstände versendet wurden und bei dem der Erwerber über ein Verbrauchsteuerlagerkonto verfügte, wodurch das FA den Erwerber zweifelsfrei als Abnehmer der streitgegenständlichen innergemeinschaftlichen Lieferungen ermitteln konnte.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DStR 2017 S. 10 Nr. 13
DStRE 2017 S. 608 Nr. 10
EFG 2015 S. 2241 Nr. 24
Ubg 2017 S. 346 Nr. 6
UAAAF-07949

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FG München, Urteil v. 26.08.2015 - 2 K 633/15

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