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Umsatzsteuer | Zum Verhältnis der Umsatzsteuer zur Grunderwerbsteuer
Vermittlungsleistungen eines atypischen Maklers mit Verwertungsbefugnis nach § 1 Abs. 2 GrEStG sind nach dem nicht gem. § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG steuerfrei.
Wie in „Vertragsbündel“-Fällen kommt es faktisch zur Zweifachbesteuerung, weil die Rechtsprechung für die Grunderwerb- einerseits und die Umsatzsteuer andererseits von unterschiedlichen Steuertatbeständen ausgeht.