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OLG München Beschluss v. - 31 Wx 79/11

Gesetze: FamFG § 383 Abs. 3; HGB § 18 Abs. 1

Leitsatz

Leitsatz:

Der Verwendung einer "hochgestellten Zahl" im Firmennamen kommt in der Regel lediglich graphische Bedeutung zu. Das Registergericht ist daher bei der Eintragung an die in der Anmeldung vorgeschlagene grafische Gestaltung des Firmennamens (hier: A3 (...) GmbH) nicht gebunden (im Anschluss an GmbHR 2010, 1155).

Fundstelle(n):
DStR 2011 S. 13 Nr. 22
GmbHR 2011 S. 587 Nr. 11
NWB-Eilnachricht Nr. 43/2011 S. 3592
FAAAF-07633

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OLG München, Beschluss v. 13.04.2011 - 31 Wx 79/11

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