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Rechtsanwendung
Zum Prüfungstraining gehört immer die systematische Wiederholung der Lernstrukturen (= Wissen) als Grundlage zu dem, was Sie in der Prüfung erwartet. In diesem Beitrag können Sie die Inhalte der Zwischenprüfung zum Prüfungsbereich Rechtsanwendungen wiederholen.
Allgemeines
Zur Ermittlung des Ausbildungsstands ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll nach Ablauf des ersten Ausbildungsjahres, jedoch nicht später als 18 Monate nach Beginn der Ausbildung stattfinden.
Nach der neuen Ausbildungsverordnung erstreckt sich der Inhalt der Zwischenprüfung auf die für das erste Ausbildungsjahr aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
Kommunikation und Büroorganisation,
Rechtsanwendung.
Die Arbeiten sind mit einer Dauer von je 60 Minuten zu schreiben.
Die Prüfungsdauer kann insbesondere unterschritten werden, soweit die Prüfung in programmierter Form durchgeführt wird.
Die Zwischenprüfung hat keine Auswirkung auf den Fortgang Ihrer Ausbildung...