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Die Vergütung des Insolvenzverwalters
Der Großteil der Insolvenzverwalter ist als Rechtsanwalt zugelassen. Die Vergütung des Insolvenzverwalters erfolgt trotzdem nicht nach der Rechtsanwaltsvergütungsverordnung. Der Beitrag ermöglicht Ihnen einen eingegrenzten Einblick in die Thematik der Insolvenzverwaltervergütung.
Der Vergütungsanspruch des Insolvenzverwalters
Der grundsätzliche Vergütungsanspruch des Insolvenzverwalters ergibt sich aus § 63 InsO. Demnach hat der Insolvenzverwalter einen Anspruch auf
Vergütung für seine Geschäftsführung und
Erstattung angemessener Auslagen.
Es handelt sich um eine reine Tätigkeitsvergütung und keine Erfolgsvergütung. Die Höhe der Vergütung bestimmt sich nach dem Wert der Insolvenzmasse zurzeit der Beendigung des Insolvenzverfahrens.
Der Umfang und die Schwierigkeiten der Geschäftsführung sind von Verfahren zu Verfahren unterschiedlich. Diese Faktoren sollen bei der Vergütung berücksichtigt werden. Konkret wird der Gesetzgeber in der anzuwendenden Insolvenzverwaltervergütungsverordnung (InsVV).
Wert der Insolvenzmasse
Weil sich die Vergütung des Insolvenzverwalters nach dem Wert der Insolvenzmasse zum Zeitpunkt der Beendigung des Insolvenzverfahrens berechnet ...