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RENO Nr. 10 vom Seite 10

Kommunikation mit Rechtsschutzversicherern – Grundlagen und Deckungsanfrage

Rechtsanwaltsfachangestellter Christian Noe B.A.; Leipzig

Neben Gerichten und Behörden stehen Kanzleimitarbeiter auch regelmäßig mit Rechtsschutzversicherern in Kontakt. Deckungszusagen werden eingeholt, Kostenvorschüsse angefordert und Vergütungsabrechnungen erteilt. Ein umfangreiches Tätigkeitsfeld, das ein solides Rüstzeug erfordert. Das Kanzleipersonal sollte daher nicht nur wissen, wie man mit den Versicherungen korrespondiert und Mandate abrechnet, sondern auch wichtige Grundlagen und Stolpersteine während der Aktenbearbeitung kennen.

Allgemeines

Direkt vor dem ersten anwaltlichen Kontakt sollte – ggf. mit dem Mandatsaufnahmebogen – geklärt werden, ob der Mandant rechtsschutzversichert ist. Falls ja, sollte er zum Gesprächstermin Original oder Kopie der Police (Versicherungsschein) vorlegen. Erst dann lässt sich zweifelsfrei feststellen, ob für die konkrete juristische Beratung überhaupt Kostenschutz besteht. Immer mehr Vertragswerke sind schwer zu überblicken, bausteinartig und individuell konzipiert und auf die Bedürfnisse der Versicherten zugeschnitten. Liegt der Vertragsschluss schon einige Jahre zurück, erinnern sich Mandanten häufig auch nicht mehr, welche Rechtsgebiete überhaupt abgedeckt sind...