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Lohn-/Umsatzsteuer | Umsatzsteuerfreie Pflegeleistungen
Pflegeleistungen sind unter Berufung auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL steuerfrei, wenn die Pflegekraft die Möglichkeit hat, Verträge nach § 77 Abs. 1 Satz 1 SGB XI mit Pflegekassen abzuschließen (Bezug: § 4 Nr. 16 und 18 UStG; § 77 SGB XI; Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL; Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g Richtlinie 77/388/EWG).
Nach § 77 Abs. 1 SGB XI können einzelne geeignete Pflegekräfte mit den Pflegekassen zur Sicherstellung der häuslichen Pflege und Betreuung sowie der hauswirtschaftlichen Versorgung unter bestimmten VoraussetzungenS. 846 einen Vertrag schließen. Eine „geeignete Pflegekraft“ kann auch sein, wer zwar keinen Berufsabschluss in einem Pflegeberuf hat, dafür aber über anderweitige Nachweise über entsprechende Fortbildungen verfügt.