StuB Nr. 21 vom Seite 1

StuB Beilage zum BilRUG …

Dipl.-Ök. Patrick Zugehör | Verantw. Redakteur | stub-redaktion@nwb.de

... zu den wesentlichen Änderungen für die Praxis

Das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) hat umfangreiche Änderungen für die Rechnungslegung im HGB zur Folge – sowohl für den Jahres- als auch für den Konzernabschluss. Über eine „einfache“ Reform der Rechnungslegung hinaus hat das Gesetz außerdem weitreichende Konsequenzen für Finanzkennzahlen und Reporting-Strukturen. Auch wenn die reguläre Erstanwendung der Mehrzahl der Änderungen erst Jahres- und Konzernabschlüsse für ein ab dem beginnendes Geschäftsjahr betrifft, besteht bereits heute Handlungsbedarf für die Praxis. Die Bilanzierenden müssen sich zeitnah mit den Neuregelungen des BilRUG und ihren Auswirkungen auseinandersetzen, um z. B. die Umsatzerlöse nach der neuen Definition des § 277 Abs. 1 HGB bereits ab dem Beginn des Geschäftsjahres 2016 richtig erfassen zu können. Insgesamt stellt das BilRUG mit seinen Änderungen für die handelsrechtliche Rechnungslegung mehr als nur eine Rechnungslegungsreform dar. Zwirner stellt mit seiner Beilage zu dieser Ausgabe die wesentlichen Änderungen für die Praxis dar.

Steueränderungsgesetz 2015

Das Steueränderungsgesetz 2015 (StÄndG 2015) ist inhaltlich ein klassisches Jahressteuergesetz. Entsprechend enthält es eine Vielzahl zumeist nicht inhaltlich miteinander verbundener Themen. Der Gesetzgeber reagiert dadurch auch im Jahr 2015 auf aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung und Finanzverwaltung. Inhaltlich hervorzuheben sind insbesondere die Änderungen in der sog. Konzernklausel der Verlustuntergangsvorschrift für Kapitalgesellschaften in § 8c KStG und die Änderungen im Umwandlungssteuerrecht, mit denen der Gesetzgeber Gesetzesanwendungen begegnet, die er als ungewollt ansieht. Weitere wichtige Inhalte des StÄndG 2015 betreffen die Umsatzsteuer. In diesem Themenkomplex regelt der Gesetzgeber die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand neu und ändert die Vorschriften zur umgekehrten Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen im Zusammenhang mit Betriebsvorrichtungen. Insgesamt kommt daher eine ganze Reihe von Gesetzesänderungen auf die Praxis zu. Bolik und Kindler stellen ab S. 811 die für Unternehmen wichtigen Neuregelungen inhaltlich dar, erläutern deren Anwendungsvorschriften und gehen auf die praktischen Konsequenzen ein.

Körperschaftsteuerliche Organschaft mit stiller Gesellschaft

Am hat das BMF ein denkbar kurz gehaltenes Schreiben zur körperschaftsteuerlichen Organschaft unter Beteiligung einer atypisch stillen Gesellschaft bzw. einer Kapitalgesellschaft, an der eine atypisch stille Beteiligung besteht, veröffentlicht. Baltromejus zeigt ab S. 817 unter Berücksichtigung dieser aktuellen Entwicklungen zunächst die Grundstrukturen zum einen der stillen Gesellschaft und zum anderen der Organschaft auf, bevor anschließend die steuerlichen Besonderheiten, die bei einer Zusammenfassung dieser beiden speziellen Konstrukte zu berücksichtigen sind, weitergehend analysiert werden.

Beste Grüße

Patrick Zugehör

Fundstelle(n):
StuB 21/2015 Seite 1
TAAAF-07316