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Das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) ist da
Analyse der wesentlichen Änderungen für die Praxis
Das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) ist mit Datum vom am im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl 2015 I S. 1245) und am Tag nach seiner Veröffentlichung am in Kraft getreten. Mit Änderungen an zahlreichen Gesetzen und mehr als 200 Detailänderungen im HGB an 80 Paragraphen stellt das BilRUG eine umfassende Anpassung des HGB dar. Im Ergebnis werden die Rechnungslegung und Berichterstattung für deutsche Unternehmen durch das BilRUG komplexer. Neben den Änderungen des HGB und des die Übergangs- und Erstanwendungsregelungen enthaltenden EGHGB erfolgte eine Anpassung des PublG, AktG und GmbHG. Auch wenn das BilRUG insgesamt erstmals für den Jahresabschluss 2016 anzuwenden ist, ergibt sich bereits heute konkreter Handlungsbedarf in der Praxis.
I. Hintergrund und Gesetzesentstehung
Ziel des BilRUG ist die fristgerechte Umsetzung der zugrunde liegenden Richtlinie 2013/34/EU (Bilanzrichtlinie) in nationales Recht. Mit dieser verfolgte die EU die Zielsetzung, die bislang getrennten Richtlinien zur Rechnungslegung für den Jahres- und Konzernabschluss (bislang 4. und 7. EG-Richtlinie) zu einem gemeinsamen Regelwerk zusammenzufa...