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Rückstellungsansatz für Abschlussprüfungen kraft Gesellschaftsvertrags
I. (Diskussions-)Gegenstand
Dem im Juni 2014 erlassenen BFH-Urteil , wonach die Bildung von Rückstellungen für sog. freiwillige Abschlussprüfungen, zu denen Unternehmen lediglich durch gesellschaftsvertragliche Regelungen verpflichtet sind, nicht gestattet ist, hat sich im Schrifttum eine rege Diskussion angeschlossen. Die Diskussion beschränkt sich dabei im Wesentlichen jedoch auf den Rückstellungsansatz in Steuer- und Handelsbilanz. Bislang überwiegend ausgeklammert wird hingegen die bilanzielle Handhabung im IFRS-Abschluss.
II. Steuer- und Handelsrecht
Nach Auffassung des BFH mangelt es einer ausschließlich gesellschaftsvertraglich begründeten Pflicht zur Prüfung des Jahresabschlusses am Vorliegen einer Außenverpflichtung i. S. des § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB, d. h. einer gegenüber einer dritten Person bestehenden rechtlichen, vertraglichen oder faktischen Verpflichtung. Stattdessen handelt es sich gemäß BFH-Urteil lediglich um eine freiwillige gesellschaftsinterne Vereinbarung, im Zuge derer die besonderen formalen Anforderungen, die der Jahresabschluss über die gesetzlichen Anforderungen hinaus erfüllen muss, geregelt werden. Der einem ...