Arbeitshilfe April 2017

Polizeibeamten – überwiegend im Außendienst tätige Polizeibeamten haben im Betrieb des Arbeitgebers keine regelmäßige Arbeitsstätte

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Ist bei einem Beamten der Wasserschutzpolizei, der grundsätzlich arbeitstäglich (nachhaltig) seine Dienststelle anfährt, aber den Großteil seiner Zeit als Gefahrgutkontrolleur in einem Hafengebiet tätig ist (quantitativer und qualitativer Schwerpunkt), die Polizeidienststelle seine regelmäßige Arbeitsstätte bzw. das Hafengebiet als Ganzes eine weiträumige regelmäßige Arbeitsstätte?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB IAAAF-07282