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NWB direkt Nr. 46 vom Seite 1237

Aktuelles Spendenrecht

Dr. Daniel J. Fischer

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB CAAAF-06957 Spenden im Sinne der steuerrechtlichen Abzugstatbestände sind freiwillige und unentgeltliche Wertabgaben, also Geld- oder Sachzuwendungen, die das geldwerte Vermögen des Spenders mindern.

Ausführlicher Beitrag s. .

Voraussetzungen des Spendenabzugs

[i]Abziehbarkeit von AufwandsspendenSteuerlich begünstigt ist die Zuwendung von Geld oder Wirtschaftsgütern. Die Zuwendung von Nutzungen und Leistungen ist nicht begünstigt (§ 10b Abs. 3 Satz 1 EStG). Sog. Aufwandsspenden können unter bestimmten Voraussetzungen als abziehbar gestaltet werden (Einzelheiten s. BStBl 2014 I S. 1584). Voraussetzung ist dabei insbesondere, dass der Anspruch auf Erstattung der Aufwendungen durch Vertrag oder Satzung eingeräumt wurde. Nach Erbringen der Leistung muss auf den Erstattungsanspruch bedingungslos verzichtet werden (vgl. NWB JAAAC-61494; NWB RAAAD-28167, betreffend Haftung für Aufwandsspende an eine politische Partei).

Eine spendenwirksame Ausgabe ist nur anzuerkennen, wenn der Steuerpflichtige endgültig belastet ist, also ein „Vermögensopfer“ erbracht hat (s. z. B. zu von Zahnärzten eingesammeltem Zahngold auch

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