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Die Familienheimfahrt im Rahmen der doppelten Haushaltsführung
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB YAAAF-06954 Die Berechnung der Entfernungskilometer ist bei der Arbeitnehmerveranlagung ein häufiges Streitthema zwischen Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung. Während hauptsächlich über die kürzeste bzw. verkehrsgünstigste Verbindung gestritten wird, stellt sich zusätzlich bei den Familienheimfahrten die Frage nach dem maßgeblichen Start- und Zielpunkt der Streckenführung. Ein bisher in Literatur und Rechtsprechung unentdecktes Problem.
Ausführlicher Beitrag s. .
Gesetzeswortlaut des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 5 EStG
[i]Keine klare gesetzliche DefinitionBei der Streckenbestimmung kommt als Zielpunkt die Hauptwohnung (Haupthausstand) des Steuerpflichtigen zum Ansatz. Der Startpunkt der Streckenverbindung ist jedoch nicht klar definiert. Der Gesetzgeber bestimmt diesen schwammig in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 5 EStG als „Ort der ersten Tätigkeitsstätte“. Ob damit der Weg zwischen „Arbeitsstätte“ und Hauptwohnung oder von der Zweitwohnung zur Hauptwohnung – und zurück – gemeint ist, bleibt offen. Mangels klarer Definition muss der maßgebliche Startpunkt durch Auslegung bestimmt werden.
Auslegung anhand des Gesetzeswortlauts
[i]Ortschaft oder geographische Position?Eine Auslegung anhand des Wortlauts scheitert, da der Begriff „Ort“ einerseits als „Ortschaft“, andererseits als ...