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Gesellschaftsrecht | Keine Haftung des GbR-Gesellschafters für sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrag
Der Eigentümer eines im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet belegenen Grundstücks hat zur Finanzierung der Sanierung an die Gemeinde einen Ausgleichsbetrag zu zahlen, der der durch die Sanierung bedingten Erhöhung des Bodenwerts seines Grundstücks entspricht (§ 154 Abs. 1 BauGB). Die Vorschrift stellt dabei auf den zivilrechtlichen Eigentumsbegriff ab. Aufgrund der inzwischen anerkannten (Teil-) Rechtsfähigkeit der GbR kann diese selbst materiell-rechtlich Eigentümerin eines Grundstücks sein, als deren Eigentümer die Gesellschafter mit dem Zusatz „als Gesellschafter bürgerlichen [i]Singer, NWB 27/2015 S. 2000Rechts“ in das Grundbuch eingetragen sind ( NWB UAAAB-98014). Deswegen ist Regelungsadressat für die Verpflichtung zur Leistung des Ausgleichsbetrags a...