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Die Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht im Rahmen des § 17 EStG
Die Frage, ob eine Tätigkeit mit Einkünfte- bzw. Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird, kann sich auch bei einem Anteilseigner an einer GmbH stellen, insbesondere wenn der Anteilseigner die Berücksichtigung eines Veräußerungs- oder Auflösungsverlusts nach § 17 EStG begehrt (vgl. NWB IAAAF-04852 sowie Anmerkung Pfützenreuter, EFG 2015 S. 1608).
Im Urteilsfall gründete der Kläger im Jahr 2006 als alleiniger Anteilseigner eine GmbH, die den Zweck des Betriebs eines Tauchsport-Fachgeschäfts hatte. Bereits nach eineinhalb jähriger Betriebsdauer beschloss der Kläger, die Gesellschaft wieder aufzulösen, die bis dahin nur Verluste erwirtschaftete. Für das Jahr 2008 erklärte der Kläger einen Auflösungsverlust i. S. des § 17 Abs. 4 EStG im beträchtlichen sechsstelligen Bereich, den das Finanzamt nach Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens zunächst berücksichtigte. Erst im Rahmen einer späteren Betriebsprüfung wurde der Verlustabzug mit der Begründung, der Kläger habe die Beteiligung nicht mit Einkünfteerzielungsabsicht erworben, versagt. Es sei davon auszugehen, dass die Entscheidung zur Neugründung der GmbH auf den persönlichen Interessen und...