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Unternehmernehmereigenschaft
Verkauf von mindestens 140 Pelzmänteln im Internet ist unternehmerisch
Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Diese Definition in § 2 Abs. 1 UStG umreißt den Unternehmerbegriff nur unscharf. Wann und unter welchen Bedingungen eine Tätigkeit zu einer Unternehmereigenschaft führt, lässt sich nur von Fall zu Fall entscheiden. Dabei sind auch technische Neuerungen zu berücksichtigen. Wie eine aktuelle Entscheidung des BFH zeigt, können insbesondere die Möglichkeiten, die das Internet durch Handelsplattformen (z. B. eBay) eröffnet, sehr schnell zu einer unternehmerischen Tätigkeit führen.
Der Sachverhalt des Streifalls
Die Klägerin des Ausgangsverfahrens war in den Streitjahren 2004 und 2005 im Bereich der „Finanzdienstleistungen“ unternehmerisch tätig. Sie gab daher Umsatzsteuererklärungen ab, in denen sie sowohl steuerpflichtige als auch steuerfreie Umsätze aus einer Vermittlungstätigkeit nach § 4 Nr. 11 UStG erklärte. Insoweit war die Klägerin damit schon unstreitig unternehmerisch tätig.
Die Klägerin hatte darüber hinaus zwei eBay-Konten auf ihren Namen angemeldet. Über diese Konten erzielte sie in den Streitjahren insgesamt ca. 90.000 € Umsatz (2004 ca. 33.000 € und 2005 ca. 57.000 €). S. 7Bei den über diese Konten veräußerten Gegenständen h...