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Sperrfristverletzungen i. S. des § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG
Schädliche Veräußerungsvorgänge
[i]Zur Buchwertübertragung ohne negative Ergänzungsbilanz II s. auch Bode, NWB 52/2014 S. 3950Wird ein nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG ohne Aufdeckung der stillen Reserven zum Buchwert übertragenes Wirtschaftsgut innerhalb einer Sperrfrist veräußert oder entnommen, ist gem. § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG rückwirkend auf den Zeitpunkt der Übertragung der Teilwert anzusetzen, es sei denn, die bis zur Übertragung entstandenen stillen Reserven sind durch Erstellung einer Ergänzungsbilanz dem übertragenden Gesellschafter zugeordnet worden. Die Regelung des § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG soll Vorsorge dagegen treffen, dass innerhalb der Sperrfrist die Gewinne (Verluste) aus der Veräußerung oder Entnahme der übertragenen Wirtschaftsgüter den Mitgesellschaftern unter Verletzung des Subjektsteuerprinzips zugeordnet werden. Obgleich sich die Finanzverwaltung mit (BStBl 2011 I S. 1279) umfassend auch zur Sperrfristregelung des § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG geäußert hat, sind nach wie vor zahlreiche Detailfragen ungeklärt. So hat der BFH bspw. erst kürzlich entschieden, dass die Möglichkeit der Buchwertfortführung bei der Übertragung eines Wirtschaftsguts durch den zu 100 % beteiligten Gesellschafter in das Gesamthandsvermögen nicht rückwirkend aufgehoben werde, wenn die KG anschließend das Wirtschaftsgut innerh...