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IASB | Erstanwendung von IFRS 15 um ein Jahr verschoben
[i]Klarstellungen und Beispiele zur Identifizierung vertraglicher LeistungsverpflichtungenDer IASB hat am 14. 9. den Standard Effective Date of IFRS 15 veröffentlicht, mit dem der verpflichtende Erstanwendungszeitpunkt von IFRS 15 zur Umsatzrealisation um ein Jahr verschoben wird, d. h. auf Geschäftsjahre beginnend ab dem .
Hintergrund: In der Zwischenzeit sollen noch Klarstellungen an IFRS 15 erfolgen, für die derzeit ein Standardentwurf (IASB ED/2015/6) vorliegt. Das IASB will hier den zweiten der fünf Schritte zur Umsatzrealisation, die „Identifizierung der vertraglichen Leistungsverpflichtungen“, um Anwendungsbeispiele und Hinweise ergänzen, die den Anwender bei der Abgrenzung der „eigenständigen Leistungsverpflichtung“ zwischen Güter und Dienstleistungen unterstützen sollen. Vor allem geht es um Klarstellungen bei Principal-Agent-Beziehungen und um Lizensierungen.