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BBK 21/2015 S. 978

Buchführung | Muster-Verfahrensdokumentation für GoBD-Buchführung verfügbar

[i]AO verlangt Nachprüfbarkeit und NachvollziehbarkeitDie AWV stellt eine Muster-Verfahrensdokumentation für die Buchführung bereit, mit der die geordnete und sichere Belegablage nach den GoBD-Grundsätzen der Finanzverwaltung dargelegt werden kann. Das Muster ist auf der Internetseite der AWV verfügbar. Die Finanzverwaltung fordert in ihren GoBD eine Verfahrensdokumentation, aus der Inhalt, Aufbau, Ablauf und Ergebnisse des DV-Verfahrens vollständig und schlüssig ersichtlich sind (siehe Abschnitt 10.1, Tz. 151 der GoBD). Insbesondere soll dabei auch die Absicherung gegen Verlust und Verfälschung und gegen Reproduktion dokumentiert werden (Tz. 152 der GoBD). Es ist zu befürchten, dass ohne Verfahrensdokumentation eine Hinzuschätzung im Rahmen einer Außenprüfung droht.

Hinweis:

[i]Rätke, Editorial in diesem Heft Allerdings fordert die in den §§ 140 ff. zur Buchführung nicht ausdrücklich eine Verfahrensdokumentation, sondern verlangt lediglich die Nachprüfbarkeit und Nachvollziehbarkeit der Buchführung (

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