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RENO Nr. 11 vom Seite 12

Das besondere elektronische Anwaltspostfach („beA“)

Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte Melina Merendino; Berlin

Mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach („beA“) beginnt die Digitalisierung der Justiz bei der Anwaltschaft. Ab wird der erste Baustein für eine papierlose Kommunikation von und mit Anwälten, Gerichten und Kammern gesetzt. Alle Rechtsanwälte in Deutschland sollen bis zum Stichtag ein eigenes Anwaltspostfach erhalten. Um für das Mammut-Projekt gewappnet zu sein, hat die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) eine Informationskampagne gestartet, die in regelmäßigen Abständen über die Fortschritte bei der technischen Entwicklung berichtet.

Der Countdown läuft

Alle zur Rechtsanwaltschaft zugelassenen Rechtsanwälte werden mit einem beA ausgestattet, sodass ab dem das beA Einzug in den Kanzleialltag finden wird. Ob die neue Errungenschaft einwandfrei laufen wird, sei hier in den Raum gestellt, sicher ist jedoch, dass die Kanzleien auch technisch auf den Start vorbereitet sein müssen. Das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) wird zum abgeschaltet, sodass spätestens ab dem alle Mahnanträge über das beA gestellt werden müssen. In der Übergangsphase stehen beide Wege parallel zur Verfügung. Um...