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Doppelbesteuerung | Bescheinigung der „Ansässigkeit“ bei Mitunternehmerschaften
Die Ausstellung einer Ansässigkeitsbescheinigung für Mitunternehmerschaften ist regelmäßig nicht möglich. Eine Personengesellschaft als solches ist nicht abkommensberechtigt und kann damit nicht „ansässig“ im Sinne eines DBA sein. Ansässig können immer nur die einzelnen Gesellschafter der Personengesellschaft sein. Dennoch sind Fälle aufgetreten, in denen Personengesellschaften eine Bescheinigung der deutschen Finanzverwaltung benötigen (z. B. bei Geschäftsbeziehungen mit dem Ausland – der ausländische Staat möchte so sicherstellen, dass eine Besteuerung in Deutschland erfolgt). Hierfür wurde der bundeseinheitliche Vordruck „Antrag auf Erteilung einer S. 3302Bescheinigung über den Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung und/oder den Ort der Gründung/Eintragung einer Personengesellschaft“ entwickel...