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Einkommensteuer | Kein Übungsleiterfreibetrag für ehrenamtliche Versichertenberaterin
Das entschieden, dass die von der Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) nach § 41 SGB IV gezahlten Entschädigungen, die eine als Rentenversichertenberaterin tätige Ruhestandsbeamtin erhält und hiermit Einkünfte erzielt, weder nach § 3 Nr. 26 noch nach Nr. 12 EStG steuerfrei sind. Das Finanzgericht hat außerdem entschieden, dass der „Betreuer“ i. S. des § 3 Nr. 26 EStG eine pädagogische Ausrichtung haben muss. Kennzeichnend für pädagogische Tätigkeiten sei, dass sie eine umfassende Persönlichkeitsentwicklung beabsichtigen oder in einen strukturierten Ausbildungsgang eingebettet sind. Im Streitfall ging das Finanzamt davon aus, dass auf die Einnahmen von der DRV in Höhe von 7.039 € die Regelung des § 3 Nr. 26a EStG (Ehrenamtsfreibetrag – im Streitjahr 500 €), jedoch nicht die Regelung...