Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Neue Hinzuverdienstgrenzen für Rentner ab dem 1. 1. 2016
Die Hinzuverdienstgrenzen für Rentner orientieren sich i. d. R. an der Bezugsgröße, die sich allerdings jährlich jeweils zum 1. 1. des Jahres ändert (ab : 2.905 €/West und 2.520 €/Ost jeweils mtl.). Lediglich die Hinzuverdienstgrenzen für Hinterbliebenenrentner orientieren sich noch am aktuellen Rentenwert, der in der Zeit vom bis 29,21 €/West und 27,05 €/Ost beträgt.Hier ist zu [i]Keine Anrechnung mehr von Einkommen auf Waisenrenten beachten, dass es seit dem eine Anrechnung von Einkommen auf Waisenrenten nicht mehr gibt. Die bisherige Regelung (Kürzung von Waisenrenten um z. B. Arbeitsentgelt) ist durch das 5. SGB-IV-Änderungsgesetz gestrichen worden. Bezüglich der neuen Bundesländer gilt die Besonderheit, dass die Bezugsgröße für die Ermittlung der Hinzuverdienstgrenze nach einer besonderen Formel umgerechnet wird. [i]Bezugsgröße Ost: 2.690,18 €Sie beträgt ab dem 2.690,18 € mtl.
Die wichtigsten Hinzuverdienstgrenzen für Rentner ab dem :
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rente | Möglicher
monatlicher Hinzuverdienst ohne Rentenkürzung in € | |
West | Ost | |
Altersvollrente ab Erreichen der Regelaltersgrenze 2016 ab 65
Jahre und 5 Monate (bis zur Anhebung auf 67 Jahre) | Hinzuverdienst unbegrenzt möglich | Hinzuverdienst unbegren... |